Neues elektronisches Rezept (E-Rezept)
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten Sie darüber informieren, dass das rosafarbene Papier-Rezept seit dem 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst wurde. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses auf drei verschiedene Arten einlösen:
- Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Sie können das E-Rezept einfach mit Ihrer eGK in der Apotheke einlösen. Dazu muss Ihre eGK nur in das Kartenterminal der Apotheke gesteckt werden.
- E-Rezept-App: Gesetzlich Versicherte benötigen die E-Rezept-App der gematik, die in den gängigen App Stores (App Store, Google Play, AppGallery) sowie auf der gematik-Webseite heruntergeladen werden kann. Auf der gematik-Webseite finden Sie außerdem Informationen, wie Sie das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen können.
- Papierausdruck mit dem Rezept-Code: Sie können das E-Rezept auch als Papierausdruck mit dem Rezept-Code vor Ort in einer Apotheke Ihrer Wahl oder in einer Online-Apotheke einlösen.
Die Umstellung auf das E-Rezept bietet Ihnen mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Händische Unterschriften und Wege entfallen, und Folgerezepte können ohne erneuten Patientenbesuch ausgestellt werden. Das Medikamentenmanagement ist verbessert, und auch den Apotheken erleichtert das Einlösen mit der eGK den Arbeitsalltag.
Das E-Rezept gilt zunächst nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Für alle anderen Verordnungen wie Heil- und Hilfsmittel oder Digitale Gesundheitsanwendungen steht das E-Rezept noch nicht zur Verfügung1. Auch Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) sind zunächst weiterhin nur als Papierrezept möglich. Es gilt weiterhin die 28-Tage-Frist zum Einlösen von Rezepten, sowohl für E-Rezept als auch Papierrezepte.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung und freuen uns, Ihnen mit dem E-Rezept einen modernen und sicheren Service bieten zu können.
Ihr Praxisteam
Wiederholungsrezepte online bestellen
Wiederholungsrezepte (incl. E-Rezept) können Sie in unserer Praxis bequem online bestellen und über die o.g. Möglichkeiten direkt einlösen.
Dieses Angebot besteht ausschließlich für uns bekannte Patienten und nur für Dauermedikamente. Ihre Chipkarte muss für das aktuelle Quartal bereits erfasst sein, um ein Wiederholungsrezept bestellen zu können.
Zum Schutz Ihrer medizinischen Daten bitten wir Sie nur noch verschlüsselt mit uns zu kommunizieren. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Rezeptwunsch in das nachfolgende Formular einzugeben (https-verschlüsselte Übertragung). Eine Antwort nach Ausstellung Ihres Rezeptes erhalten Sie aus Datenschutzgründen nicht.
Praxis-Urlaub:
21.10.2024 bis 25.10.2024
Bitte beachten Sie, dass in unserer o.g. Urlaubszeit E-Mails und Rezeptanforderungen nicht bearbeitet werden können. Wenden Sie sich bitte in unserer Urlaubszeit an unsere Vertretungspraxen in der Umgebung (siehe Aushang an der Praxistür und Ansage des Anrufbeantworters).